Anmeldungen und Teilnahme von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern an Ausflügen oder Veranstaltungen
Teilnahmeberechtigt an Ausflügen oder Veranstaltungen sind neben den Mitgliedern grundsätzlich auch Ehefrauen von Mitgliedern. Dies gilt auch für Frauen von verstorbenen Mitgliedern. Auch Nicht-Mitgliedern kann diese Möglichkeit geboten werden.
Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, z.B. durch Größe des Busses, Teilnehmerzahl bei Führungen usw. haben Mitglieder und Gleichgestellte immer das Vorrecht der Teilnahme. Es gilt jedoch die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung. Ggf. wird eine Warteliste erstellt.
Alle Nicht-Mitglieder sind bei der Anmeldung zu informieren, dass die Anmeldung bis zum Anmeldeschluss „auf Warteliste“ erfolgt. Erst beim Anmeldeschluss gehen die freien Plätze nach Entscheidung des Vorstandes an Nichtmitglieder.
Mitglieder, die sich nach dem Anmeldeschluss noch anmelden, haben dann keinen Anspruch mehr auf einen Platz, wenn bereits alle Plätze, ggf. auch an Nicht-Mitglieder, vergeben sind.
Verhinderung der Teilnahme eines Angemeldeten, aus welchem Grund auch immer, muss umgehend dem Verein mitgeteilt werden, damit ggf. Personen auf der Warteliste nachrücken können. Eine Abmeldung sollte aus Gründen der Fairness selbstverständlich sein. Der SHV wird bei Absagen in jedem Fall versuchen Ersatzteilnehmer zu finden, um nicht alle anderen Teilnehmer durch höhere Umlagen pro Person unangemessen zu belasten. Gelingt dies nicht, behält sich der Verein vor, bei Absagen, egal aus welchem Grund, für Veranstaltungen / Ausflügen, für die vom SHV Vorkasse geleistet werden musste, eine Kostenerstattung zu verlangen. Besonders in dem Fall einer kurzfristigen Absage, weniger als 14 Tage, entscheidet der Vorstand ob und in welchem Umfang eine Kostenerstattung durch den absagenden Teilnehmer zu leisten ist. Die gilt insbesondere bei Nicht-Erscheinen ohne Absage bei Ausflügen.
Der Verein behält sich ein Rücktrittsrecht für den Fall vor, dass eine bestimmte (kostendeckende) Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der SHV betont, der Verein ist kein „Reiseveranstalter“ für Ausflüge oder Veranstaltungen, sondern dass es sich um Vereins-Veranstaltungen handelt. Daher können aus der Anmeldung, der Teilnahme usw. keine Ansprüche oder Rechte gegen den Verein abgeleitet werden. Jegliche Teilnahme erfolgt auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko.
Nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz kann der Verein, bzw. der Vorstand bzw. der Reise-Organisator zur Verantwortung gezogen werden.
Rechte gegen eine durchführende Firma, z.B. Busunternehmen z.B. bei Unfällen, sind davon nicht berührt.
Beschluss des Vorstandes, am 02.07.2019